Der Distributor, Wiederverkäufer, Partner und/oder Kunde (im Folgenden als Käufer bezeichnet) und der Lieferant (im Folgenden als SAAS-Dienstleister bezeichnet) werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
WÄHREND:
a. Der SAAS-Dienstleister bietet einen generischen SAAS-Dienst namens IRM360 (CyberManager) an, dessen Funktionalität es dem Kunden ermöglicht, das Management von Datenschutz, Informationssicherheit und Cybersicherheit durchzuführen;
b. Der Kunde ist an der Funktionalität (wie unten definiert) interessiert und möchte daher den oben genannten SAAS-Dienst erwerben;
c. Der Kunde und der SAAS-Dienstleister möchten diesbezüglich Vereinbarungen treffen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind.
HABEN SICH ALS INTEGRALER BESTANDTEIL DES UNTERZEICHNETEN (IRM360 B.V. UND VERTRIEBS-/PARTNER-/KUNDENVERTRAG/ANGEBOT) ODER DEMO-/POC-VERTRAGS WIE FOLGT VEREINBART
Artikel 1 - Definitionen
Der Vertrag verwendet eine Reihe von Begriffen, im Singular oder Plural, die mit einem Großbuchstaben beginnen und die Bedeutung der in diesem Artikel kursiv definierten Wörter haben.
1.1 Verfügbarkeit: Der Prozentsatz der Zeit des Servicefensters, in dem der Kunde die Funktionalität außerhalb des Wartungsfensters nutzen kann.
1.2 Anhang: Diese SaaS-Vereinbarung ist ein integraler Bestandteil einer abgeschlossenen Vereinbarung (unterzeichnetes Angebot oder Kauf).
1.3 Dokumentation: Die Benutzerhandbücher für den SaaS-Dienst und/oder die Funktionalität, die dem Käufer vom SaaS-Dienstanbieter zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Funktionalität: die Funktionen und Fähigkeiten der dem SAAS-Dienst zugrunde liegenden Computersoftware, unabhängig davon, ob sie in Unterfunktionen und/oder Module unterteilt ist oder nicht, wie in Anhang 1 angegeben.
1.5 Mangel: die Funktionalität entspricht nicht oder nicht vollständig den vereinbarten Spezifikationen.
1.6 Benutzer: eine dem Käufer zurechenbare Person, die die Funktionalität nutzt.
1.7 Wartungsfenster: Der Zeitraum, in dem der SAAS-Dienst nicht verfügbar sein muss und der für Wartungsarbeiten reserviert ist.
1.8 Schulung: Eine Dienstleistung, die aus einer Form des Wissenstransfers besteht, mit dem Ziel, die Benutzer mit der Funktionalität vertraut zu machen, die vom SAAS-Dienstleister bereitgestellt wird, und sie in deren Nutzung zu schulen, damit sie zum Nutzen ihrer spezifischen Tätigkeiten angemessen arbeiten können.
1.9 Vereinbarung: die vorliegende Vereinbarung (IRM360 CyberManager-Angebot oder Partner-Vereinbarung)
1.10 SAAS-Dienst: ein Dienst, der aus der Bereitstellung von Remote-Funktionalität auf elektronischem Wege durch den SAAS-Dienstanbieter besteht, einschließlich Support und Dokumentation.
1.11 Servicefenster: der Zeitraum außerhalb des Wartungsfensters, in dem der SAAS-Dienst verfügbar sein muss.
1.12 Support: die Bereitstellung von Informationen und Beratung während der Arbeitszeiten durch den SAAS-Dienstleister per Telefon und/oder E-Mail und/oder über eine Website oder einen Helpdesk in Bezug auf die Nutzung der Funktionalität sowie die Bereitstellung von Unterstützung bei der Ursachenforschung, einschließlich Mängeln, die die ungehinderte Nutzung der Funktionalität und/oder des SAAS-Dienstes behindern, und die Lösung dieser Probleme.
1.13 Arbeitstage: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von nationalen Feiertagen, wobei der 5. Mai alle fünf (5) Jahre ein nationaler Feiertag ist.
1.14 Arbeitszeiten: Stunden an Arbeitstagen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.
Artikel 2 - Zusammenarbeit
2.1 Der SAAS-Dienstleister hält die vereinbarten Termine, Fristen usw. ein.
2.2 Wenn der SAAS-Dienstleister feststellt, dass der Kunde nicht ausreichend engagiert ist, wird er den Kunden schriftlich darüber informieren.
2.3 Für den Fall, dass der Kunde Informationen, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind, nicht zur Verfügung stellt, einschließlich Informationen, von denen der Kunde vermutet, dass sie für die Ausführung erforderlich sind, ist der SAAS-Dienstleister für die Dauer dieser Unterlassung nicht verpflichtet, über sein Bestes hinaus zu leisten.
2.4 Der Käufer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrags die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
Artikel 3 – Pflichten des Käufers
3.1 Es ist dem Käufer nicht gestattet, den SAAS-Dienst auf eine Weise zu nutzen, die dem SAAS-Dienst, dem SAAS-Dienstleister und/oder Dritten Schaden zufügen könnte.
3.2 Der SAAS-Dienstleister bietet seinen SAAS-Dienst auf der Grundlage der „fairen Nutzung“ an, was bedeutet, dass er grundsätzlich keine Beschränkungen für die vom Kunden verursachte System- und Netzwerklast auferlegt. Der SAAS-Dienstleister behält sich jedoch das Recht vor, bei übermäßiger Nutzung, d. h. einer Nutzung, die deutlich über der eines durchschnittlichen Kunden des SAAS-Dienstleisters liegt, Maßnahmen zu ergreifen.
3.3 Unmittelbar nach der ersten Benachrichtigung durch den SAAS-Dienstleister über eine übermäßige System- und/oder Netzwerklast muss der Kunde Maßnahmen ergreifen, um diese zu beenden. Der SAAS-Dienstleister ist berechtigt, den SAAS-Dienst und/oder jede andere im Rahmen des Vertrags zu erfüllende Verpflichtung auszusetzen, wenn eine anhaltende übermäßige System- und/oder Netzwerklast vorliegt.
3.4 Bei einer strukturell übermäßigen System- und/oder Netzbelastung beraten sich die Parteien über die damit verbundenen Kosten.
3.5 Der Kunde stellt sicher, dass die Benutzer mit den vom SAAS-Dienstleister bereitgestellten Anmeldedaten sorgfältig umgehen.
3.6 Bei der Nutzung des SAAS-Dienstes verwendet der Kunde die vom SAAS-Dienstleister in Anhang 3 angegebene (Browser-)Software.
3.7 Der Kunde stellt den SAAS-Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die auf Handlungen des Kunden beruhen, die den Artikeln 3.1 und 3.5 zuwiderlaufen, sofern den Kunden nachweislich ein fahrlässiges Verschulden trifft. Diese Entschädigung entfällt, wenn der Schaden auf eine (unbeabsichtigte) Störung durch den SAAS-Dienstleister oder einen anderen vom SAAS-Dienstleister oder Dritten verursachten Schaden zurückzuführen ist.
3.8 Der Kunde ist für die rechtzeitige Auswahl und den Erwerb geeigneter Internet-Kommunikationseinrichtungen verantwortlich, um den SAAS-Dienst tatsächlich nutzen zu können.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, mit einem Anbieter einen Vertrag über die im vorstehenden Absatz genannten Dienstleistungen abzuschließen, und kann den SAAS-Dienstleister ermächtigen, dies, falls und soweit möglich, für ihn oder in seinem Namen zu tun. Der SAAS-Dienstleister ist bereit, bei Bedarf eine koordinierende Rolle zwischen dem Kunden und dem Anbieter zu übernehmen, um einen solchen Vertrag über eine Telekommunikationseinrichtung abzuschließen. Der Kunde erkennt alle diesbezüglichen Bedingungen des Lieferanten an und erklärt sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein.
3.10 Der SAAS-Dienstleister haftet nicht für die Kosten im Zusammenhang mit den in Artikel 3.9 genannten Internet-Kommunikationsmitteln, die durch die Nutzung des SAAS-Dienstes entstehen.
Artikel 4 - Rechte an geistigem Eigentum
4.1 Der Anbieter des SAAS-Dienstes garantiert, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Bereitstellung des SAAS-Dienstes erforderlich sind, einschließlich aller Rechte in Bezug auf die zugrunde liegende Computersoftware.
4.2 Die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Datenbankrechte und/oder Urheberrechte, verbleiben vollständig beim Anbieter des SAAS-Dienstes oder seinen Lieferanten. Mit Ausnahme der geistigen Eigentumsrechte an Daten, die der Kunde durch die Nutzung des SAAS-Dienstes selbst aufbaut, verbleiben die geistigen Eigentumsrechte an diesen Daten beim Kunden.
Artikel 5 - SAAS-Dienstleistung
5.1 Der Anbieter des SAAS-Dienstes garantiert eine Verfügbarkeit von 99,7%. Wenn eine Nichtverfügbarkeit maximal vier (4) aufeinanderfolgende Stunden andauert, wird der SAAS-Service als vollständig und ungestört betrachtet.
5.2 Der SAAS-Leistungserbringer wird sich bemühen, dass alle im Zusammenhang mit einer Supportanfrage des Kunden durchzuführenden Tätigkeiten, einschließlich der Bearbeitung von Nutzeranfragen und der Behebung von Mängeln, ohne unangemessene Verzögerung begonnen und nach Möglichkeit abgeschlossen werden.
5.3 Mängel werden nur bearbeitet, wenn und soweit sie nachweisbar oder reproduzierbar sind. Wenn und soweit die Behebung eines Mangels so lange dauert oder zu dauern droht, dass eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Funktionalität zu befürchten ist, wird sich der SAAS-Dienstleister bemühen, eine vorübergehende, angemessene Lösung zu finden.
5.4 Mängel in der Verfügbarkeit, die verursacht werden durch:
a. unsachgemäße Nutzung durch den Benutzer;
b. Arbeiten mit Geräten und/oder (Browser-)Software, die nicht den vom SAAS-Dienstleister vorab genehmigten Spezifikationen entsprechen;
fallen niemals in den Geltungsbereich der Vereinbarung. Nur auf der Grundlage einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Käufers repariert der SAAS-Dienstleister solche Mängel, wenn möglich, zu seinen dann geltenden Sätzen.
Nichtverfügbarkeit ist definiert als: Ein (ungeplanter) Zeitraum, in dem Benutzer in keinem Teil des CyberManager lesen oder schreiben können, wenn sie über die entsprechenden Zugriffsrechte verfügen.
5.5 Der SAAS-Service-Provider kann vom Kunden verlangen, dass er sich vom SAAS-Service-Provider schulen lässt, um die Kenntnisse der Nutzer auf einen Stand zu bringen, der eine unverhältnismäßige Inanspruchnahme des Supports ausschließt oder die Nutzer anderweitig in die Lage versetzt, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen, falls die Nutzer nicht über ausreichende Kenntnisse der Funktionalität und/oder des SAAS-Service verfügen. Der SAAS Service Provider wird die Angemessenheit dieser Anforderung auf der Grundlage seiner (Support-)Historie begründen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist der SAAS Service Provider berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Support auszusetzen, bis der Kenntnisstand der User auf einen ausreichenden Stand gebracht ist, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gelder oder auf Schadensersatz hat.
5.6 Der SAAS-Service-Provider legt selbständig und ohne Rücksprache mit dem Kunden die Versionspolitik fest und stellt sicher, dass dem Kunden, wann immer und soweit möglich, die aktuellsten Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden.
5.7 Der SAAS-Dienstleister wird den Kunden vor der Durchführung von Aktualisierungen und/oder anderen Änderungen der Funktionalität konsultieren, wenn diese voraussichtlich einen Verlust der Leistungsfähigkeit des SAAS-Dienstes und/oder einen Verlust der Funktionalität und/oder eine verminderte Verfügbarkeit zur Folge haben werden.
5.8 Der Kunde erkennt an, dass der Erhalt von Einführungs-E-Mails, die für die korrekte Implementierung und das optimale Funktionieren des SaaS-Dienstes wichtig sind, ein integraler Bestandteil der vertraglichen Erfüllung dieses Vertrags ist. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieses Vertrags stimmt der Kunde hiermit dem Versand solcher E-Mails zu, um die Kontinuität und Effektivität des Dienstes zu gewährleisten.
5.9 Die Bestimmungen des Artikels 5.7 finden keine Anwendung, wenn die betreffenden Aktualisierungen aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden müssen.
Artikel 6 - Schulung
6.1 Der SAAS-Dienstleister kann den Benutzern und/oder anderen Mitarbeitern des Kunden eine angemessene Schulung für die Nutzung der Funktionalität anbieten.
6.2 Der SAAS-Dienstleister garantiert, dass die Lehrkräfte über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Schulung ordnungsgemäß durchführen zu können.
6.3 Der SAAS-Dienstleister stellt jedem Kursteilnehmer geeignetes Kursmaterial zur eigenen Nutzung zur Verfügung. Das Urheberrecht an dem Kursmaterial liegt beim SAAS-Dienstleister. Der Kunde darf das Kursmaterial nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigen und/oder veröffentlichen.
6.4 Der Kunde kann den/die Kurs(e) nur 10 Werktage vor dem geplanten Kurstermin stornieren und/oder verschieben. Wenn der Kunde den/die Kurs(e) nach diesem Zeitraum storniert, haftet der Kunde für die vollen vereinbarten Kosten des/der Kurse(s).
Artikel 7 – Preise, Tarife, Rechnungsstellung und Zahlung
7.1 Die Preise und Tarife sind in Anhang 4 aufgeführt. Alle Preise und Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).
7.2 Für Support außerhalb der Arbeitszeiten kann ein Zuschlag erhoben werden, wenn und soweit dies in Anhang 4 festgelegt ist.
7.3 Der SAAS-Dienstleister hat auf den Rechnungen an den Kunden das Datum, die Dauer der Dienstleistung, den Umfang der Dienstleistung und den fälligen Gesamtbetrag in Euro anzugeben und dafür zu sorgen, dass die Rechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
7.4 Die Gebühr für die SAAS-Dienstleistung wird jährlich oder monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
7.5 Andere Dienstleistungen und Tätigkeiten, die nicht unter den Vertrag fallen, werden zu den jeweils geltenden Sätzen für die betreffenden Mitarbeiter des SAAS-Dienstleisters in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall nachträglich auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.6 Die Rechnungsstellung für Funktionen, die während der Laufzeit zum Vertrag hinzugefügt werden, erfolgt anteilig bis zum nächsten Rechnungsdatum.
7.7 Der Kunde hat die von ihm im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum an den SAAS-Dienstleister zu zahlen, sofern die Rechnung sachlich korrekt ist.
7.8 Wenn der Kunde behauptet, dass die Rechnung(en) sachlich falsch ist/sind, hat dies keinen Einfluss auf seine Verpflichtung, zumindest den unstrittigen Teil der Rechnung(en) zu bezahlen, und auch nicht auf die Tatsache, dass der SAAS-Dienstleister weiterhin verpflichtet ist, die Dienstleistung weiterhin zu erbringen.
7.9 Hat der Kunde die fälligen Rechnungsbeträge nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, es sei denn, der Kunde hat innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen die materielle Unrichtigkeit der Rechnung geltend gemacht, schuldet der Kunde die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag, nachdem er in Verzug gesetzt wurde und eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hatte. Bleibt der Kunde nach Erhalt einer Inverzugsetzung mit der Zahlung im Rückstand, ist der SAAS-Dienstleister berechtigt, zusätzlich zu den geschuldeten gesetzlichen Zinsen eine Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten zu verlangen.
7.10 Wenn der Kunde ein Distributor, Reseller oder Partner ist und mehr als vier (4) Monate im Rückstand ist, ist der SAAS-Dienstleister berechtigt, seine Dienstleistungen auszusetzen, wenn er den Kunden in Verzug gesetzt hat, vorausgesetzt, der Kunde wurde schriftlich über diese Absicht informiert und dem Kunden wurden mindestens zehn (10) Arbeitstage eingeräumt, um alle Zahlungsverpflichtungen, einschließlich gesetzlicher Zinsen, außergerichtlicher und sonstiger Kosten, noch vollständig zu erfüllen.
Artikel 8 – Laufzeit, Kündigung, Verlängerung und Beendigung
8.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
8.2 Der Vertrag wird automatisch und stillschweigend um ein Jahr verlängert. Für eine gültige Kündigung des Vertrags ist es erforderlich, dass die Kündigung mindestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres erfolgt. Bei einem mehrjährigen Vertrag muss die Kündigung mindestens einen Monat vor Ablauf des mehrjährigen Vertrags erfolgen. Nach stillschweigender Verlängerung eines mehrjährigen Vertrags wird dieser automatisch und ebenfalls stillschweigend um ein Jahr verlängert.
Wenn Ihr Jahres- oder Mehrjahresabonnement am 31. Dezember eines Jahres endet, muss die Kündigung spätestens am 30. November desselben Jahres eingereicht werden. Stornierungen werden nur bearbeitet, wenn sie per E-Mail an sales@irm360.nl gesendet werden.
8.3 Zusätzlich zu den an anderer Stelle in der Vereinbarung festgelegten Bestimmungen gilt Folgendes:
a. Nach einer Mahnung mit angemessener Frist ist eine Partei berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung außergerichtlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung aufzulösen, wenn die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder ihr ein Zahlungsaufschub gewährt wurde; die andere Partei einen Insolvenzantrag stellt oder für insolvent erklärt wird; das Unternehmen der anderen Partei liquidiert oder beendet wird, außer zum Zweck einer Unternehmensfusion; ein wesentlicher Teil des Vermögens der anderen Partei oder der Infrastruktur und/oder der Computersoftware, die an der Ausführung des Vertrags beteiligt sind, beschlagnahmt wird oder nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die andere Partei in der Lage ist, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
8.4 Wird der Vertrag vom Käufer gemäß den Bestimmungen von Artikel 8.2 gekündigt, hat der Käufer das Recht, die Funktionalität auf erste Aufforderung hin für einen Zeitraum von einem (1) Monat oder so lange wie nötig zur Umsetzung des Ausstiegsplans weiter zu nutzen, und zwar gegen eine angemessene Gebühr, die vom SAAS-Dienstleister festgelegt und vom Käufer im Voraus bezahlt wird.
8.5 Alle Rechte, die der Käufer im Rahmen des Vertrags in Bezug auf die Nutzung der Funktionalität erworben hat, erlöschen mit der Beendigung des Vertrags, mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 8.4.
8.6 Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Verpflichtungen, die ihrer Natur nach nach Beendigung des Vertrags fortbestehen sollen, auch nach der Beendigung in Kraft. Die Beendigung des Vertrags entbindet die Parteien nicht ausdrücklich von den Bestimmungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Haftung, Rechte an geistigem Eigentum, Personaltransfer, anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands.
8.7 Im Falle der Beendigung des/der SAAS-Dienstes/Dienste nehmen die Parteien unverzüglich Beratungen über die (Art und Weise der) Datenübertragung, die Bereitstellung von Diensten und/oder andere Verwaltungsmaßnahmen auf, die für die ununterbrochene Fortsetzung der Nutzung der Daten und/oder des/der SAAS-Dienstes/Dienste durch den Kunden erforderlich sind.
8.8 Alle vom SAAS-Dienstleister im Rahmen des vorstehenden Absatzes durchgeführten Tätigkeiten werden auf der Grundlage einer Nachkalkulation zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätzen in Rechnung gestellt.
Artikel 9 – Garantien
9.1 Der SAAS-Dienstleister garantiert, dass die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem SAAS-Dienst professionell erbracht werden.
9.2 Der SAAS-Dienstleister garantiert die Verfügbarkeit seiner Infrastruktur gemäß dem Vertrag. Der SAAS-Dienstleister ist nicht verantwortlich für die Internet-Kommunikationsverbindungen von seiner Infrastruktur aus, einschließlich der Internet-Kommunikationsverbindungen des Kunden gemäß Artikel 3.8 und 3.9.
Artikel 10 Haftung
10.1 Vorbehaltlich der in diesem Artikel genannten Einschränkungen haftet der SaaS-Anbieter für den Ersatz des Schadens, der dem Käufer durch eine zurechenbare Nichterfüllung seiner Verpflichtungen bei der Erfüllung des Vertrags entstanden ist oder entstehen wird.
10.2 Wenn und soweit die Einschränkung im vorstehenden Absatz rechtlich nicht durchsetzbar ist, beschränkt sich die Gesamthaftung des SAAS-Dienstleisters aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags auf den Ersatz des unmittelbaren finanziellen Schadens, höchstens auf den Betrag der Vergütung, die der SAAS-Dienstleister vom Käufer (ohne MwSt. und andere behördliche Abgaben) über einen Zeitraum von sechs (6) Monaten vor dem Monat, in dem das schadensverursachende Ereignis eingetreten ist, erhalten hat.
Unter direktem finanziellem Verlust wird ausschließlich Folgendes verstanden:
a. angemessene Kosten, die der Kunde aufwenden musste, um die Leistung des SAAS-Dienstleisters mit dem Vertrag in Einklang zu bringen;
b. angemessene Kosten, die dem Kunden für den erzwungenen Weiterbetrieb seines alten Systems oder seiner alten Systeme und der damit verbundenen Einrichtungen entstanden sind;
c. angemessene Kosten, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit sich diese Feststellung auf unmittelbare finanzielle Verluste im Sinne dieses Artikels bezieht;
d. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung der in diesem Artikel genannten unmittelbaren finanziellen Verluste beigetragen haben.
10.3 Jegliche Haftung des SAAS-Dienstanbieters für Schäden, die nicht unter den vorherigen Absatz fallen, ist ausgeschlossen.
10.4 Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
a. im Falle einer Entschädigung für Tod oder Körperverletzung, die auf eine Handlung oder Unterlassung des SAAS-Dienstanbieters zurückzuführen ist;
b. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des SAAS-Dienstleisters, einschließlich seiner Mitarbeiter und beauftragter Dritter.
10.5 Der SAAS-Dienstleister haftet nur für die Nichterfüllung des Vertrags, nachdem er vom Kunden schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihm eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wurde, es sei denn, die Erfüllung ist dauerhaft unmöglich. In diesem Fall gerät der SAAS-Dienstleister sofort in Verzug.
11.1 Im Falle höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes wird die Erfüllung des Vertrags und aller damit verbundenen Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt ganz oder teilweise ausgesetzt, ohne dass eine der Parteien gegenüber der anderen Partei zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Eine Partei kann sich gegenüber der anderen Partei nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich über die Berufung auf höhere Gewalt informiert und entsprechende Nachweise vorlegt.
11.2 Wenn eine Partei aufgrund höherer Gewalt eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, kann die andere Partei, wenn sie sicher ist, dass die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist, oder wenn eine Frist von mehr als dreißig (30) Arbeitstagen verstrichen ist, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben mit Empfangsbestätigung auflösen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung außergerichtlich kündigen, ohne dass die Parteien gegenseitig zu einer Entschädigung verpflichtet sind. Der Kunde hat dem SAAS-Dienstleister die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
Artikel 12 – Vertraulichkeit und Sicherheit
12.1 Beide Parteien behandeln Informationen über die Organisation der jeweils anderen Partei, die Funktionsweise der Dateien, die Funktionalität, den SAAS-Dienst usw. streng vertraulich. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf eine Partei Dritten keine Informationen, Datenträger und Daten zur Verfügung stellen und darf diese nur an ihr Personal weitergeben, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist. Die Parteien verpflichten ihr Personal zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsbestimmungen.
12.2 Der Kunde darf den SAAS-Dienst nicht offenlegen oder kopieren und/oder anderweitig reproduzieren oder modifizieren, es sei denn, dies ist für die Nutzung erforderlich, die gemäß dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist.
12.3 In Bezug auf Daten, die von der anderen Partei stammen und sich im Besitz einer Partei befinden oder ihr in irgendeiner Form oder auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden, verpflichtet sich eine Partei:
a. alle angemessenen Maßnahmen für deren sichere Speicherung oder Archivierung zu ergreifen;
b. die Daten nicht für andere als die vereinbarten Zwecke zu verwenden;
c. die in ihrem Besitz befindlichen Daten nicht länger aufzubewahren, als es für die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen vernünftigerweise erforderlich ist, und diese Daten, einschließlich aller angefertigten Kopien, der anderen Partei unverzüglich nach vollständiger Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen zur Verfügung zu stellen oder sie nach Einholung der Genehmigung der anderen Partei zu vernichten;
d. die vereinbarten Verpflichtungen ausschließlich von Personen ausführen zu lassen, die die verpflichtete Partei nach vernünftigem Ermessen für zuverlässig hält;
e. bei der Überwachung der Speicherung und Nutzung von Daten durch die andere Partei oder in deren Auftrag mitzuwirken.
12.4 Jede der Parteien stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter und/oder an der Arbeit beteiligte Dritte vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Bestimmungen dieses Artikels verpflichtet sind.
Artikel 13 - Übertragung von Rechten und Pflichten
13.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des SAAS-Dienstleisters auf einen Dritten zu übertragen.
13.2 Der SAAS-Dienstleister ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.3 Der SAAS-Dienstleister und der Kunde sind berechtigt, bei der Ausführung des Vertrags die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen, entweder durch Untervergabe oder durch vorübergehende Einstellung von Personal. Diese Berechtigung des SAAS-Dienstleisters und des Käufers berührt nicht seine Verantwortung und Haftung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und seiner Verpflichtungen als Arbeitgeber und/oder Hauptauftragnehmer nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Artikel 14 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
14.1 Der Vertrag und alle weiteren daraus resultierenden Vereinbarungen unterliegen niederländischem Recht.
14.2 Im Falle eines Rechtsstreits wird dieser gemäß Artikel 21.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigelegt.
14.3 Die Bestimmungen von Artikel 14.2 lassen die Verpflichtung beider Parteien unberührt, sich nach Kräften zu bemühen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag so weit wie möglich in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.
Artikel 15 – Allgemeine Bestimmungen
15.1 Mündliche Mitteilungen, Versprechen oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags haben keine Rechtskraft, es sei denn, sie wurden von der betreffenden Partei schriftlich bestätigt.
15.2 In Fällen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, oder wenn eine Änderung des Vertrags erforderlich ist, beraten sich die Parteien. Änderungen und/oder Ergänzungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
15.3 Das Versäumnis einer Partei, die Einhaltung einer Bestimmung innerhalb einer im Vertrag festgelegten Frist zu verlangen, berührt nicht das Recht, die Einhaltung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, es sei denn, diese Partei hat der Nichteinhaltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
15.4 Wenn in diesen Bedingungen festgelegt ist, dass eine Mitteilung schriftlich erfolgen kann, kann eine solche Mitteilung auch digital erfolgen, d. h. per E-Mail, es sei denn, aus dem Zusammenhang geht eindeutig hervor, dass eine schriftliche Mitteilung beabsichtigt war. Die Partei, die sich für die Verwendung eines elektronischen Mediums entscheidet, trägt jedoch das Beweisrisiko, wenn eine Mitteilung nicht oder nicht korrekt bei der anderen Partei eingeht.
15.5 Wenn eine der Bestimmungen des Vertrags nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags in Kraft und die Parteien werden sich beraten, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren.
15.6 Wenn und soweit Widersprüche zwischen dem Vertrag und den zu diesem Vertrag gehörenden Anhängen auftreten, gelten die Bestimmungen des Vertrags.
15.7 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SAAS-Dienstanbieters gelten für diesen Vertrag und sind daher integraler Bestandteil des Vertrags.
Artikel 16 - Demo-/POC-Bedingungen
Wenn die Lizenz als Demo oder Proof of Concept (POC) bereitgestellt wurde, gelten alle oben genannten Artikel mit Ausnahme der Artikel 5, 6, 7, 8 und 9. Darüber hinaus können keine Rechte abgeleitet und keine Garantien in Bezug auf die Verfügbarkeit, Betriebszeit, den Inhalt und den SAAS-Service von Demo-/POC-Umgebungen gegeben werden.
Anhänge
Anhang 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IRM360 B.V. finden Sie auf unserer Website (https://www.irm360.eu/de/allgemeine geschäftsbedingungen/)
Anhang 2: Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf der Grundlage unserer allgemeinen Datenverarbeitungsvereinbarung. Diese finden Sie hier.
Anhang 3: Funktionsspezifikationen
Eine Beschreibung der Funktionalität in Kombination mit dem erworbenen IRM360 CyberManager-Abonnement finden Sie auf der Website https://www.irm360.eu/de/
Anhang 4: Browserunterstützung
Die folgenden Browser werden unterstützt:
Desktop
Microsoft Internet Explorer (Windows) Version 11
Microsoft Edge: die letzten beiden Versionen
Mozilla Firefox (alle Plattformen): die letzten beiden Versionen
Google Chrome (Windows und Mac): die letzten beiden Versionen
Safari (Mac): die letzten beiden Versionen
Anhang 5: Preise und Support
Die aktuellen Preise finden Sie auf der Website (https://www.irm360.eu/de/Abonnements&Preisgestaltung/
Anhang 6: Kündigung des Abonnements
Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier.
(IRM360 B.V. 14-02-2025)